Ab ins THW!

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will? Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

Wenden Sie sich einfach an das THW in Ihrer Nähe. Die THW-Ortsbeauftragten der nächstgelegenen Ortsverbände oder die THW-Regionalstelle stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Hier können Sie sich auch für den Dienst im THW anmelden.

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Manche Stellen bieten eine Mini-Gruppe für Kinder ab sechs Jahren an. Nähere Informationen zur THW-Jugend finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

Sie sind mind. 18 Jahre.
Sie sind körperlich fit.
Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland.
Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:

Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:

Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden in den Ortsverbänden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Fragen Sie einfach im nächsten Ortsverband nach, wie Sie sich mit ihren Interessen und Fähigkeiten einbringen können.

Ansprechpartner

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit 


David Pretzel

david.pretzel@thw-nordhorn.de