Nutzungsvereinbarung THW Übungsgelände Nordhorn-Hesepe

§ 1
Die THW Helfervereinigung überlässt dem Nutzer das Übungsgelände am Boerschuper Diek zu Übungszwecken.

§ 2
Die Helfervereinigung übernimmt keine Gewähr für die Tragfähigkeit bzw. Tauglichkeit des Grund und Bodens sowie der darauf befindlichen Anlagen und lehnt jede Haftung für Schäden ab, die auf den Zustand des Grund und Bodens sowie auf die baulichen Anlagen (Trümmerstrecke, Übungstürme, Gebäude) zurückzuführen sind, ab. Der Nutzer erklärt, dass er unter Entlassung der THW Helfervereinigung aus jeder Verantwortung und Haftung für auf dem Gelände und seinen Anlagen eintretende Schäden aufkommen wird.

§ 3
Das Übungsgelände ist auch während der Nutzung verschlossen zu halten.

§ 4
Lagerung und Abladen von Abfällen jeglicher Art ist untersagt.

§ 5
Der Nutzer verpflichtet sich, an dem Gelände und seinen Anlagen nichts zu verändern oder zu beschädigen. Etwaige Beschädigungen hat der Nutzer auf seine Kosten unverzüglich beheben zu lassen. Das gesamt in Anspruch genommene Gelände einschl. der Anlagen hat der Nutzer unverzüglich nach Beendigung der Nutzung wieder zu räumen und selbst zu säubern. Im Falle der Unterlassung oder mangelhaften Ausführung der Instandsetzungs- und Reinigungs-arbeiten kann die THW Helfervereinigung das Gelände entsprechend selbst herrichten lassen, die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Nutzer.

§ 6
Während der Nutzung dürfen musikalische Darbietungen oder Lautsprecherübertragungen nur in erträglichem Maße abgehalten werden. Für die notwendige Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände hat der Nutzer die Verantwortung zu tragen. Öffentliche Veranstaltungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer und bei Vorlage von öffentlichen Auflagen, Genehmigungen etc. erlaubt.

§ 7
Das Entzünden von offenem Feuer ist nur im linken Anbau des Gebäudes Nr.1, im Gebäude Nr.2 und in der dafür vorgesehenen Feuerstelle des Zeltplatzes gestattet. Bei durch Trockenheit bedingter Waldbrandgefahr ist das Entzünden von Feuer generell verboten. Für das vollständige Erlischen der Flammen/Glutnester ist der Nutzer verantwortlich. Ein durch späteres Wiederaufflammen bedingter Löscheinsatz kann dem Nutzer in Rechnung gestellt werden. Weiter ist eine Belastung der Umwelt durch die ausschließliche Verwendung von natürlichen und unbehandelten Materialien zu vermeiden.

§ 8
Das Aufstellen von Schlaf-, Versorgungs- und Kochzelten sollte ausschließlich auf dem dafür vorgesehen Zeltplatz geschehen. Das Abstellen im Carport des Zeltplatzes von Feldküchen, Hundeanhängern usw. ist aufgrund der Tragfähigkeit des Untergrundes nur im linken Einstellplatz möglich. Holz für Lagerfeuer kann aus dem auf dem Zeltplatz befindlichen Lager entnommen werden. Das beim Toilettenhäuschen verwendete Leitungswasser hat keine Trinkwasserqualität! Zelte, Feldbetten, Tische + Bänke, Trinkwasser, Toilettenpapier, Handtücher, Reinigungsmittel usw. müssen bei Bedarf mitgebracht werden.

§ 9
Beim Üben mit Hunden ist darauf zu achten, dass die Tiere vor und während des Übens ausreichend Auslauf außerhalb des Geländes bekommen, um eine Verunreinigung zu vermeiden. Sollte es zu einer Verunreinigung kommen, ist diese unverzüglich vom Hundeführer zu beseitigen.

§ 10
Änderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Diese Vereinbarung kann zu jeder Zeit seitens der THW Helfervereinigung widerrufen werden.

THW Helfervereinigung Ortsverein Nordhorn e.V.

 

Achtung! Diese Nutzungsvereinbarung wird überarbeitet und entspricht eventuell nicht dem aktuellen Stand.